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Ich Spreche:
Hotels sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Beherbergung von Gästen dienen, jedoch in der Regel auch allgemein zugängliche Verabreichungsbetriebe (z.B. Restaurant, Kaffeehaus, Bar) im räumlichen und organisatorischen Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb einschließen. In der Regel ist das Angebot an Gästezimmern größer und deren Ausstattung besser als bei anderen Beherbergungsbetrieben. (Sperrzeit 02.00 Uhr) Wird die Berechtigung nicht in vollem Umfang ausgeübt (z.B. keine Verabreichung von Hauptmahlzeiten), so bezeichnet man diese Betriebe als „Hotel garni“.
Pensionen sind Gastgewerbebetriebe mit mehr als 10 Betten, deren Tätigkeit in erster Linie auf die Gästebeherbergung abgestellt ist und deren räumlicher Umfang, sowie deren Ausstattung in der Regel nicht den Standard eines Hotels erreichen. Sie werden vielfach von Gästen aufgesucht, die auf längere Dauer verweilen als in Hotels. Die Verabreichungsbefugnisse sind auf die Pensionsgäste beschränkt. (Sperrzeit 24.00 Uhr) Wird eine Pension mit mehr als 10 Betten ohne Verabreichung von Hauptmahlzeiten geführt, bezeichnet man diese als „Frühstückspension“.
Gasthöfe sind Gastgewerbebetriebe, bei denen sowohl die Beherbergung von Gästen gegenüber der Speisenverabreichung und Getränkeausschanktätigkeit überwiegen kann als auch umgekehrt. Vom Hotel unterscheidet sich der Gasthof in der Regel durch geringeren räumlichen Umfang, einfachere Ausstattung und Art der Verabreichung. (Sperrzeit 2.00 Uhr) Aus Traditionsgründen kann es vorkommen, dass sich auch Beherbergungsbetriebe mit der Einrichtung und Ausstattung erstklassiger Hotels als "Gasthof" bezeichnen. An Fernverkehrsstraßen liegende Betriebe mit entsprechenden Parkmöglichkeiten bezeichnet man als „Motel“.
Restaurants sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Einnahme von Mahlzeiten dienen. In der Einrichtung der Betriebsräume, der Auswahlmöglichkeiten unter den angebotenen Speisen und Getränken und der Qualität der angebotenen Leistungen (Service) liegen sie über dem Mindeststandard. Sie sind also auf einen anspruchsvolleren Kundenkreis gerichtet, der auch bereit ist, höhere Preise zu zahlen. (Sperrzeit 2.00 Uhr).
Gasthäuser sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Einnahme von Mahlzeiten dienen. Hinsichtlich Ausstattung der Betriebsräume, Umfang und Art des Angebotes an Speisen und Getränken, sowie der Art der gesamten Betriebsführung erreichen sie in der Regel nicht den Standard eines Restaurants. (Sperrzeit 2.00 Uhr). An Fernverkehrsstraßen liegende Betriebe mit entsprechenden Parkmöglichkeiten bezeichnet man als "Rasthäuser".
In Einrichtung und Ausstattung ähneln sie einem Restaurant, haben jedoch regelmäßig einen wesentlich geringeren räumlichen Umfang. Die Auswahl der angebotenen Imbisse und Getränke ist reichhaltig und die Qualität des Angebotenen erreicht einen höheren Standard im Vergleich zu einem Buffet. Sie sind daher für einen anspruchsvolleren Kundenkreis bestimmt, der während einer verhältnismäßig kurzen Zeitspanne kleine Imbisse oder Mahlzeiten konsumieren will. (Sperrzeit 24.00 Uhr)
Charakteristisch für die Bezeichnung Jausenstation ist eine Ausflugsgaststätte, die sich in einem Ausflugsgebiet oder an einem dorthin führenden häufig begangenen Weg befindet und auf die Bedürfnisse des Ausflugsverkehrs abgestellt ist. (Sperrzeit 24.00 Uhr)
Es gibt viele Arten von Buffetbetrieben. Es sind Gastgewerbebetriebe, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild einem Ladengeschäft ähnlich sind (Verkaufstheke), wobei die Räumlichkeiten so ausgestatten sind, dass sie nur zu einem vorübergehenden Aufenthalt einladen. In der Regel werden sie von solchen Personen aufgesucht, die während einer kurzen hierfür zur Verfügung stehenden Zeitspanne kleine Imbisse, Mahlzeiten oder Getränke konsumieren wollen. Bsp.: Kinobuffet, Warenhausbuffet, etc. (Sperrzeit 24.00 Uhr)
Als Bar werden Gastgewerbebetriebe bezeichnet, die durch ihre charakteristische Einrichtung (Schankpult mit hohem Hocker, kleine Sitznischen, gedämpfte Beleuchtung) den intimen Charakter des Betriebes betonen. Auch durch die besondere Art der Betriebsführung (Musikvorträge, Publikumstanz, Ausschank vor allem "harter" Getränke, wie Schnäpse, Liköre und Mischen dieser Getränke durch einen Barmixer auf Wunsch des Gastes) wird diese Betriebsart charakterisiert, die vorwiegend dem Bedürfnis nach Unterhaltung entgegenkommt. (Sperrzeit 5.00 Uhr). Eine ähnliche Betriebsart ist der „Nachtklub“ Anmerkung: Wird eine Bar im Zusammenhang mit einer anderen Verabreichungsbetriebsart zB „Restaurant“ geführt, dann sind hierfür zwei getrennte Gewerbeberechtigungen erforderlich. Außerdem müssen die beiden Betriebe voneinander getrennte Eingänge und Nebenräume (Garderobe, WC) besitzen, damit die strikte Einhaltung der Sperrstundenvorschriften, die für die beiden Betriebsarten in der Regel verschieden sind, gesichert ist.
Unter Diskothek versteht man Kaffeehaus ähnliche Betriebe, deren Angebot sehr auf jugendliches Publikum ausgerichtet ist, das Tanzcafé stellt eher auf einen gemischten Publikumskreis ab. Wesentlich sind kleine Imbisse, Getränke und Musik. Im Vordergrund stehen das Unterhaltungselement mit Tanz, lebender und/oder mechanischer Musik, Diskjockey, Show-Veranstaltungen und eine Tanzfläche. (Sperrzeit 5.00 Uhr)
Kaffeehäuser sind Gastgewerbebetriebe, deren Charakter durch die Ausstattung der Betriebsräume (Anordnung der Tische, eventuell logenartige Gruppierung, unter Umständen abgesondertes Spielzimmer) und die Art der Betriebsführung (Bereitstellung von Spieltischen, eventuell Billard, Aufliegen einer Mehrzahl von Zeitungen und Zeitschriften) bestimmt wird. Der Gast wird dadurch zu längerem Verweilen eingeladen. Im Vordergrund der Tätigkeiten steht der Ausschank von Kaffee, Tee und anderen warmen Getränken und Erfrischungen, während die Verabreichung von Speisen eher in den Hintergrund tritt. (Sperrzeit 5.00 Uhr).
Kaffeerestaurants sind Gastgewerbebetriebe, die während der Hauptessenszeit (mittags und abends) vorwiegend der Einnahme von Mahlzeiten dienen, in der übrigen Zeit jedoch den Charakter eines Kaffeehauses haben (Zeitungen, Spielzimmer, etc.). (Sperrzeit 5.00 Uhr)
Espressos sind Gastgewerbebetriebe, die gerne von Personen aufgesucht werden, die in verhältnismäßig kurzer Zeit Erfrischungen, insbesondere Kaffee oder Imbisse zu sich nehmen wollen. Die ganze Art der Betriebsführung ist daher auf rasche Abfertigung abgestellt. (Sperrzeit 24.00 Uhr)
Stehkaffeeschenken sind Gastgewerbebetriebe, die ausschließlich dem Ausschank von Kaffee dienen und die dadurch, da Sitzgelegenheiten fehlen, auf eine rasche Abfertigung der Gäste abgestellt sind. (Sperrzeit 24.00 Uhr)
Kaffeekonditoreien sind Gastgewerbebetriebe, für die ein besonders reichhaltiges Angebot an Konditorwaren, ein dadurch gegebener besonderer Kundenkreis, ausgesprochener Tagesbetrieb, die Annäherung an ein Ladengeschäft im äußeren Erscheinungsbild, meist eine espressoähnliche Ausgestaltung der Räumlichkeiten und häufiger Gästewechsel charakteristisch sind. (Sperrzeit 24.00 Uhr).
Einer der Trends in der Gastronomie ist der zur Hauszustellung. Dieses Tätigkeitsfeld wird üblicherweise mit Partyservice oder Catering umschrieben. Der in Österreich verwendete Begriff Partyservice hat an und für sich einen sehr weiten Spielraum: Partyservice nennt der Fleischer seine Tätigkeit, wenn er einem Kunden kalte Fleisch- und Wurstplatten herrichtet und zustellt. Partyservice ist aber auch die Tätigkeit eines Gastronomieunternehmens, das anlässlich einer Geschäftseröffnung oder Geburtstagsfeier 200 Gäste außer Haus vollständig bewirtet.
Eissalons sind Gastgewerbebetriebe, in denen vorwiegend Speiseeis in mannigfacher, den verschiedenen Geschmacksrichtungen entsprechender Zubereitungsart samt üblichen Zutaten angeboten wird. (Sperrzeit 24.00 Uhr).
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Rechtslage
Voraussetzungen für den
Gewerbeantritt prüffen bzw.
vorbereiten
Gewerberechtlicher
Geschäftsführer bestellen, in dem
der gewerberechtlichen
Geschäftsführer 20 Stunden
abgemeldet wird.
GEWERBEANMELDUNG bei der
zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde
Eine Antwort von den Behörden
abwarten
Was Kostet ein gewerberechtlicher Geschäftsführer?
Die Vergütung richtet sich nach Gewerbe, Verantwortung und kollektivvertraglicher Einstufung. Die monatlichen Kosten werden individuell im Erstgespräch festgelegt.
Unterstützen Sie auch in der Gründungsphase?
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung unterstütze ich Sie nicht nur als gewerberechtlicher Geschäftsführer, sondern auf Wunsch auch bei der strukturierten Unternehmensgründung.
Danke, Ihre Anfrage
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§ 3. (1) Konzessionen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen(TAXI) (§ 2 Abs. 1) dürfen nur für folgende Arten des gewerbsmäßigen Gelegenheitsverkehrs erteilt werden:
1. Ausfählt
2. Ausfählt
3. für die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Kommunikationsdiensten angefordert werden (Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi); diese Gewerbeberechtigung umfasst auch die alleinige Beförderung von Sachen, die von einer Person ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel getragen werden können, sowie die Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises aufgrund besonderer Aufträge (Bestellungen); oder
4. für die Beförderung der Wohngäste (Pfleglinge) und der Bediensteten von Gastgewerbebetrieben mit Beherbergung von Gästen, von Heilanstalten, von Erholungsheimen u. dgl. durch die Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt sowie für die Beförderung der nicht in Beherbergung genommenen Gäste von Gastgewerbebetrieben gemäß § 111 GewO 1994 durch Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt oder von ihrer Unterkunft und umgekehrt (Gästewagen-Gewerbe).